Wichtige Hinweise zur Terminvergabe

Anpassung der Terminvergabe an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben

Liebe Patientinnen und Patienten,


um Ihnen weiterhin eine verlässliche und hochwertige orthopädische Versorgung zu bieten, passen wir unsere Terminvergabe an aktuelle gesetzliche Vorgaben an. Unser Ziel bleibt, trotz dieser Änderungen eine zügige und medizinisch notwendige Behandlung sicherzustellen.


Hintergrund

Die sogenannte „Neupatientenregelung" wurde ab 2024 aufgehoben (u. a. im Rahmen des GVSG). Diese Regelung erleichterte es bislang, zusätzliche Kapazitäten für Neupatientinnen und -patienten oder für Personen ohne jüngeren Praxisbesuch anzubieten. Mit dem Wegfall strukturieren wir unsere Terminvergabe stärker und nutzen die vorgegebenen Vermittlungswege konsequent.


So erhalten Sie einen Akuttermin

  1. 1. Vermittlung über Ihre Hausarztpraxis (bei akuten, dringlichen Beschwerden)


    • Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen zunächst an Ihre Hausarztpraxis.
    • Wird dort eine zeitnahe orthopädische Behandlung als medizinisch dringend eingestuft, nimmt Ihre Hausarztpraxis Kontakt zu uns auf oder stellt Ihnen eine entsprechend gekennzeichnete Überweisung aus.

  2. 2. Terminservicestelle (TSS) – 116 117 / www.116117.de


    • Dringliche fachärztliche Termine können über die TSS vermittelt werden.
    • Hierfür benötigen Sie in der Regel eine Überweisung mit ärztlichem Vermittlungscode (Dringlichkeitscode) Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes.

  3. 3. Offene Sprechstunde (begrenzte Kapazität)


    • Zweck: Rasche Abklärung neu aufgetretener, akuter und dringlicher Beschwerden.
    • Ablauf: Ohne vorherige Terminvereinbarung. Da das Patientenaufkommen nicht planbar ist, kann die Reihenfolge von der medizinischen Dringlichkeit bestimmt werden.
    • Wartezeiten & Kapazitätsgrenzen: Aufgrund der offenen Struktur kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Zum Schutz der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit ist die tägliche Aufnahmekapazität medizinisch und organisatorisch limitiert. Bei Erreichen dieser Kapazitätsgrenze muss die Annahme weiterer Patienten für den laufenden Tag/die laufende Woche beendet werden.
    • Ausnahme Notfälle: Akut lebensbedrohliche Notfälle sind von der offenen Sprechstunde ausgeschlossen. Diese werden über die bekannten Notfallwege versorgt (Notruf 112 und Notfallambulanz).

Hinweise zur Terminstruktur

  • Planbare Kontrollen, Verlaufsvorstellungen und chronische Beschwerden ohne akute Verschlechterung buchen Sie bitte über die reguläre Terminvereinbarung (Telefon/persönlich).
  • Bringen Sie zu dringlichen Vorstellungen bitte immer Ihre Versichertenkarte und relevante Vorbefunde mit. Das erleichtert die zügige Einordnung.

Wir wissen, dass diese gesetzlichen und organisatorischen Änderungen zusätzliche Schritte bedeuten können. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, Abläufe verlässlich zu koordinieren und akute Fälle zeitnah zu versorgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

„Unser Ziel bleibt eine verlässliche Versorgung – auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.“

Dr. med. Omid Saemian
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